Folterprävention

Folter und andere Formen von Misshandlungen in Polizeistationen geschehen oft in den ersten Stunden nach der Festnahme. Deshalb sind Schutzmassnahmen wie das Verfassen detaillierter Berichte notwendig. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, OPCAT), sieht als Massnahme zur Folterprävention regelmässige Besuche an Haftorten vor.

Zum ersten Mal müssen Staaten unter einem internationalen Abkommen den unabhängigen Experten des Untersuchungsausschusses für die Folterprävention, des UN Subcommittee on the Prevention of Torture (SPT), alle ihre Haftorte zugänglich machen: Polizeistationen, Gefängnisse, Jugendstrafanstalten, Untersuchungsgefängnisse, Immigrationszentren, psychiatrische und soziale Einrichtungen.

Das SPT hat das Recht auf unangekündigte Besuche, die keiner staatlichen Einwilligung bedürfen. Seit 2007 hat das SPT in 19 Staaten Besuche durchgeführt und gezielte Empfehlungen für einen besseren Schutz vor Folter und Misshandlungen herausgegeben.

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